Gewerbesteuer · § 9 GewStG

Kürzungen nach § 9 GewStG: was den Gewerbeertrag mindert

Den Hinzurechnungen des § 8 GewStG stehen die Kürzungen des § 9 GewStG gegenüber. Sie vermeiden Doppelbelastungen — mit der Grundsteuer, mit der Gewerbesteuer einer Tochtergesellschaft oder mit ausländischen Steuern. Eine dieser Kürzungen kann die Gewerbesteuer vollständig entfallen lassen, wenn ihre Voraussetzungen strikt eingehalten werden.

Die Grundbesitzkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1

1,2 % des Einheitswerts

Gehört zum Betriebsvermögen Grundbesitz, wird der Gewerbeertrag um 1,2 % des Einheitswerts gekürzt. Der Hintergrund ist die Vermeidung einer Doppelbelastung mit der Grundsteuer, die auf denselben Grundbesitz erhoben wird.

Maßgeblich ist der Beginn des Kalenderjahres

Abgestellt wird auf den Grundbesitz zu Beginn des Erhebungszeitraums. Ein unterjährig erworbenes Grundstück wirkt sich erst im Folgejahr aus.

Nur eigener Grundbesitz

Angemietete Grundstücke berechtigen nicht zur Kürzung — für sie greift stattdessen die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG.

Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2

Wirkung: faktisch keine Gewerbesteuer

Grundstücksunternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, können den gesamten darauf entfallenden Gewerbeertrag kürzen. Für vermögensverwaltende Immobiliengesellschaften ist das die wirtschaftlich entscheidende Vorschrift.

Ausschließlichkeit ist wörtlich gemeint

Schon eine geringfügige schädliche Nebentätigkeit lässt die erweiterte Kürzung vollständig entfallen — nicht anteilig. Der Betrieb einer Photovoltaikanlage oder die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen hat in der Vergangenheit regelmäßig zum Verlust geführt; für bestimmte Fälle bestehen inzwischen eng gefasste Unschädlichkeitsgrenzen.

Sorgfalt bei der Gestaltung

Weil die Rechtsfolge alles oder nichts ist, gehört diese Kürzung zu den Punkten, bei denen eine Prüfung des Einzelfalls durch einen Berater sinnvoll bleibt — auch wenn die Erklärung selbst erstellt wird.

Beteiligungen und weitere Kürzungen

§ 9 Nr. 2a — Schachtelprivileg im Inland

Gewinnanteile aus Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften werden gekürzt, wenn die Beteiligung zu Beginn des Erhebungszeitraums mindestens 15 % beträgt. Damit wird die Doppelbelastung mit der Gewerbesteuer der Tochter vermieden.

§ 9 Nr. 2 — Mitunternehmerschaften

Gewinnanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften werden gekürzt, weil sie bereits bei der Untergesellschaft der Gewerbesteuer unterlagen. Das ist das Gegenstück zur Hinzurechnung der Verlustanteile nach § 8 Nr. 8.

§ 9 Nr. 7 und Nr. 3

Für Gewinnanteile aus ausländischen Kapitalgesellschaften und für den auf ausländische Betriebsstätten entfallenden Gewerbeertrag bestehen eigene Kürzungstatbestände — die Gewerbesteuer ist eine Inlandssteuer.

In der Erklärung

Jede Kürzung einzeln erfassen

Wie bei den Hinzurechnungen hat jeder Tatbestand sein eigenes Feld. Die Summen werden gerechnet, nicht von Ihnen eingetragen.

Was die Abgabe kostet

Erstellen, Rechnen und die amtliche Plausibilitätsprüfung über die ERiC-Schnittstelle kosten bei uns nichts und lassen sich beliebig oft wiederholen. Bezahlt wird ausschließlich die Abgabe der fertigen Erklärung: 250 € einmalig, kein Abonnement, die erste Erklärung je Konto kostenlos. Wer erst nach dem Bezahlen erfährt, dass seine Erklärung Fehler hat, hat für nichts bezahlt.

Der Gewerbeertrag entsteht sichtbar

Vom Gewinn über Hinzurechnungen und Kürzungen bis zum abgerundeten Gewerbeertrag ist jeder Zwischenschritt auf dem Bildschirm nachvollziehbar — inklusive Messbetrag und Zahllast beim Hebesatz Ihrer Gemeinde.

Häufige Fragen

Was bringt die Grundbesitzkürzung konkret?

Sie mindert den Gewerbeertrag um 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes. Der Einheitswert liegt regelmäßig deutlich unter dem Verkehrswert, weshalb die Entlastung im Ergebnis moderat ausfällt.

Wann greift die erweiterte Kürzung?

Wenn ein Unternehmen ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt. Dann kann der gesamte darauf entfallende Gewerbeertrag gekürzt werden. Die Voraussetzung ist streng: Eine schädliche Nebentätigkeit lässt die Begünstigung vollständig entfallen.

Ab welcher Beteiligungshöhe greift das Schachtelprivileg?

Ab 15 % zu Beginn des Erhebungszeitraums (§ 9 Nr. 2a GewStG). Darunter liegt Streubesitz — dessen Dividenden werden nach § 8 Nr. 5 GewStG sogar hinzugerechnet, obwohl sie körperschaftsteuerlich weitgehend freigestellt sind.

Kann ich Hinzurechnung und Kürzung für dasselbe Grundstück haben?

Nicht für dasselbe: Die Kürzung nach § 9 Nr. 1 setzt eigenen Grundbesitz voraus, die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e betrifft angemietete Grundstücke. Wer beides hat, hat auch beides in der Erklärung.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.