Gewerbesteuer · Organschaft

Gewerbesteuerliche Organschaft: zwei Erklärungen, ein Messbescheid

Bei der Gewerbesteuer gilt die Organgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers — und trotzdem gibt sie eine eigene, vollständige Gewerbesteuererklärung ab. Dieser scheinbare Widerspruch führt in der Praxis zu den meisten Fehlern: Entweder wird eine Erklärung zu wenig abgegeben, oder derselbe Gewerbeertrag wird zweimal versteuert. Diese Seite trennt die Rollen, zeigt, welche Beträge wohin wandern, und benennt die Punkte, an denen die Gewerbesteuer eigene Wege geht statt der Körperschaftsteuer zu folgen.

Die Grundregel und ihre praktische Folge

§ 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG behandelt die Organgesellschaft wie eine Betriebsstätte des Organträgers. Genauer: Ihre Betriebsstätten gelten als solche des Organträgers. Daraus folgt eine ungewöhnliche Arbeitsteilung:

  • Die Organgesellschaft ist nicht selbst gewerbesteuerpflichtig — ihr Gewerbeertrag wird beim Organträger besteuert
  • Sie bleibt aber Gewerbesteuersubjekt und ermittelt ihren Gewerbeertrag eigenständig, mit eigenen Hinzurechnungen und Kürzungen
  • Deshalb gibt sie eine vollständige Gewerbesteuererklärung ab — und erhält als einzige Konsequenz keinen Gewerbesteuer-Messbescheid
  • Der Organträger trägt die Gewerbeerträge aller Organgesellschaften in seine eigene Erklärung ein und rechnet sie mit seinem zusammen
  • Die Voraussetzungen entsprechen denen der körperschaftsteuerlichen Organschaft; wer die Anlagen OG und OT abgibt, hat regelmäßig auch eine gewerbesteuerliche Organschaft
  • Die gesonderte Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG bindet für die Gewerbesteuer allerdings nicht — beide Verfahren stehen nebeneinander

Was im Vordruck GewSt 1 A steht

Die Rolle wird angekreuzt

Im Block zu den Angaben zum Gewerbebetrieb erklärt das Unternehmen, ob es Organträger ist, ob es Organgesellschaft ist — oder beides, wenn es in einer Kette steht. Organträger kann ein gewerbliches Unternehmen jeder Rechtsform sein, Organgesellschaft nur eine Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland.

Der Organträger listet seine Töchter

Im Organschaftsblock nennt er je Organgesellschaft Name, Steuernummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer und trägt ihren selbst ermittelten Gewerbeertrag ein. Bei mehreren Töchtern lassen sich in der elektronischen Fassung zusätzliche Zeilen einfügen; die Summe steht in einer eigenen Zeile.

Korrekturen der Bruttomethode

Weil bei der Organgesellschaft rechtsformabhängige Freistellungen nicht angesetzt wurden, holt der Organträger sie nach — § 7a GewStG regelt das für den Gewerbeertrag. Betroffen sind vor allem Veräußerungsgewinne und -verluste aus Anteilen; für laufende Ausschüttungen erledigen das schon Hinzurechnung und Kürzung.

Die Betriebsstätten wandern mit

Weil die Betriebsstätten der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet werden, füllt sie den Block zu Betriebsstätten und Hebenummer nicht aus. Die Zerlegungserklärung gibt allein der oberste Organträger ab — und erfasst dort auch die Standorte der Töchter.

Wo die Gewerbesteuer eigene Regeln hat

Die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen ist für jede Organgesellschaft gesondert zu prüfen. Und sie ist verloren, wenn die Gesellschaft ihre Grundstücke an eine andere Gesellschaft desselben Organkreises vermietet — auch dann, wenn diese den Grundbesitz an fremde Dritte weitervermietet. Wer eine Immobiliengesellschaft in einen Organkreis holt, sollte das vorher rechnen.

Beim Verlustabzug nach § 10a GewStG gelten Unternehmens- und Unternehmeridentität. Verluste, die eine Gesellschaft vor Beginn der Organschaft erwirtschaftet hat, bleiben ihr zugeordnet und lassen sich nicht ohne Weiteres mit Erträgen des Organkreises verrechnen. Auch § 8c und § 8d KStG gelten über § 10a Satz 10 GewStG für den Gewerbeverlust — mit eigenen Zeilen und eigenem Antrag.

Der Freibetrag von 24.500 EUR nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG steht ohnehin nur natürlichen Personen und Personengesellschaften zu. Ist der Organträger eine Kapitalgesellschaft, gibt es ihn im ganzen Kreis nicht — der zusammengerechnete Gewerbeertrag wird ungekürzt mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert.

Praktisch bedeutet die Organschaft bei der Gewerbesteuer vor allem eines: Gewinne der einen Tochter und Verluste der anderen gleichen sich innerhalb des Kreises aus, weil alle Gewerbeerträge beim Organträger zusammenlaufen. Genau das ist meist der Grund, warum ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen wurde.

Die häufigsten Fehler

Eine Erklärung zu wenig

Der verbreitetste Irrtum: Weil die Organgesellschaft keinen Messbescheid bekommt, wird ihre Erklärung weggelassen. Sie ist trotzdem abzugeben — ihr Gewerbeertrag lässt sich sonst gar nicht beziffern.

Der Ertrag steht nur an einer Stelle

Der Gewerbeertrag der Organgesellschaft gehört in ihre eigene Erklärung und zusätzlich in den Organschaftsblock der Erklärung des Organträgers. Fehlt eines von beidem, passen die Erklärungen nicht zueinander.

Die Feststellung wird verwechselt

Der Feststellungsbescheid nach § 14 Abs. 5 KStG betrifft das körperschaftsteuerliche Einkommen. Für die Gewerbesteuer entfaltet er keine Bindung — der Gewerbeertrag ist unabhängig davon zu ermitteln, mit eigenen Hinzurechnungen und Kürzungen.

Die Zerlegung wird doppelt erklärt

Nur der oberste Organträger gibt die Zerlegungserklärung ab. Eine Organgesellschaft, die zusätzlich eine eigene abgibt, erzeugt einen Widerspruch, der beim Finanzamt Rückfragen auslöst.

So arbeitet unsere Anwendung damit

Jede Gesellschaft bekommt ihre Erklärung

Aus der erfassten Rolle ergibt sich, welche Blöcke erscheinen. Für jede beteiligte Gesellschaft entsteht eine eigene Gewerbesteuererklärung — die Anwendung fasst sie nicht zu einer zusammen, weil das Gesetz es nicht tut.

Der Fall wird ausdrücklich erklärt

Wird die Rolle Organgesellschaft erfasst, weist die Anwendung im Klartext darauf hin, dass die Erklärung abzugeben ist, dass kein Messbescheid folgt und dass der Gewerbeertrag zusätzlich beim Organträger anzugeben ist.

Die Grenze ist eine Programmgrenze

Für die Organgesellschaft ist die direkte Übermittlung derzeit gesperrt. Das ist keine Rechtsfolge: Die Erklärung wird vollständig erfasst, gerechnet und amtlich geprüft, eingereicht wird sie über Mein ELSTER. Berechnet wird dafür nichts — die Freischaltung wird gar nicht erst angeboten.

Was die Abgabe kostet

Erfassen, Rechnen und die amtliche Plausibilitätsprüfung sind kostenlos. Die Übermittlung kostet 50 € je Erklärung; Körperschaft- und Gewerbesteuer werden getrennt gezählt. Für Gesellschaften mit Buchhaltungs-Abo ist die Abgabe enthalten.

Häufige Fragen

Muss die Organgesellschaft eine eigene Gewerbesteuererklärung abgeben?

Ja. Sie bleibt Gewerbesteuersubjekt, ermittelt ihren Gewerbeertrag selbstständig und erklärt ihn vollständig. Sie erhält lediglich keinen eigenen Messbescheid, weil ihr Ertrag beim Organträger versteuert wird.

Wer bekommt den Gewerbesteuer-Messbescheid?

Der Organträger. Auf ihn läuft die Zusammenrechnung aller Gewerbeerträge des Kreises, und bei ihm wird der Messbetrag festgesetzt. Die Gemeinden setzen anschließend die Steuer auf ihre Anteile fest.

Gleichen sich Gewinne und Verluste im Organkreis aus?

Innerhalb des Erhebungszeitraums ja, weil alle Gewerbeerträge beim Organträger zusammenlaufen. Für Verluste aus der Zeit vor der Organschaft gilt das nicht ohne Weiteres: § 10a GewStG verlangt Unternehmens- und Unternehmeridentität, und diese Prüfung bleibt gesellschaftsbezogen.

Bleibt die erweiterte Kürzung im Organkreis erhalten?

Sie ist für jede Organgesellschaft gesondert zu prüfen. Vermietet eine Organgesellschaft ihren Grundbesitz an eine andere Gesellschaft desselben Kreises, entfällt die erweiterte Kürzung — auch dann, wenn der Mieter die Flächen an fremde Dritte weitervermietet.

Gilt der Freibetrag von 24.500 Euro im Organkreis?

Nur, wenn der Organträger eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft ist. Bei einer Kapitalgesellschaft als Organträger gibt es den Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG nicht — weder für ihn noch für die Organgesellschaften.

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