Gewerbesteuer · Kosten

Was die Gewerbesteuererklärung kostet

Bei einer Kanzlei folgt der Preis einer Gebührenverordnung, nicht dem Verhandlungsgeschick. Wer die Rechnung kennt, kann ein Angebot einordnen — und entscheiden, ob der eigene Weg sich lohnt.

Die Kanzleigebühr

§ 24 Abs. 1 Nr. 5 StBVV

Für die Gewerbesteuererklärung fallen 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A an. Gegenstandswert ist der Gewerbeertrag vor Verlustabzug, mindestens jedoch 8.000 €. Üblich abgerechnet wird die Mittelgebühr.

Meist günstiger als die Körperschaftsteuer

Der Gebührenrahmen ist niedriger als bei der Körperschaftsteuererklärung (2/10 bis 8/10). Trotzdem kommen für eine normale GmbH schnell 150 bis 350 € allein für diese Erklärung zusammen.

Zerlegung kostet extra

Betriebsstätten in mehreren Gemeinden lösen eine Zerlegungserklärung aus — nach § 24 Abs. 1 Nr. 6 StBVV eine eigene Gebühr mit eigenem Gegenstandswert.

Auslagen und Umsatzsteuer

Dazu kommen die Auslagenpauschale von 20 % der Gebühren, gedeckelt bei 20 €, sowie 19 % Umsatzsteuer.

Der eigene Weg

Kein Beratungszwang

§ 14a GewStG verpflichtet den Gewerbebetrieb zur Abgabe, nicht zur Beauftragung einer Kanzlei. Die Erklärung lässt sich selbst erstellen und elektronisch übermitteln.

Die Arbeit liegt in §§ 8 und 9

Nicht das Formular ist aufwendig, sondern die Zuordnung der Hinzurechnungen und Kürzungen. Wenn die Zahlen aus dem eigenen Abschluss kommen, ist der größte Teil davon bereits erledigt.

Die kürzere Frist

Ohne Beratung endet die Frist am 31. Juli des Folgejahres (§ 149 Abs. 2 AO), mit Beratung deutlich später. Das ist der wichtigste praktische Nachteil.

Unser Preis

Kostenlos bis zur Abgabe

Erklärung anlegen, ausfüllen, rechnen und amtlich prüfen kosten nichts. Die ERiC-Plausibilitätsprüfung lässt sich beliebig oft wiederholen — Sie sehen Messbetrag und Zahllast, bevor Sie sich entscheiden.

250 € je Abgabe

Freigeschaltet wird die Abgabe der einzelnen Erklärung: 250 € einmalig, kein Abonnement, keine Grundgebühr. Die erste Erklärung je Konto ist kostenlos.

Das Steuer-Modul ist gratis

Umsatzsteuer-Voranmeldung, Zusammenfassende Meldung, Kapitalertragsteuer-Anmeldung, Dauerfristverlängerung und Steuerkalender kosten nichts.

Im Bündel gerechnet

Wer Jahresabschluss, E-Bilanz sowie Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung hier erledigt, zahlt zusammen deutlich weniger als das, was eine Kanzlei für denselben Pflichtstapel berechnet — und arbeitet dabei mit einem einzigen Zahlenwerk.

Was Sie einrechnen sollten

Ihre Zeit

Der erste Durchgang kostet Aufwand. Ab dem zweiten Jahr sinkt er deutlich, weil Stammdaten, Hebesatz und Verlustvortrag fortgeschrieben werden.

Die Verantwortung

Wer selbst abgibt, haftet für die Richtigkeit. Deshalb ist die amtliche Prüfung hier kostenlos und unbegrenzt — sie ist kein Zusatz, sondern die Bedingung dafür, dass der eigene Weg vertretbar ist.

Den Grenzfall erkennen

Zerlegung, Organkreis, Anlage BEG und § 8 Nr. 9 GewStG sind hier nicht abgedeckt und sperren die Abgabe ausdrücklich — in diesen Fällen bleibt die Kanzlei der richtige Weg.

Die Rückstellung nicht vergessen

Die Gewerbesteuer des laufenden Jahres ist im Jahresabschluss zurückzustellen, soweit sie die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Weil sie seit 2008 keine Betriebsausgabe mehr ist, mindert sie den steuerlichen Gewinn nicht — die Rückstellung wird in der Anlage GK wieder hinzugerechnet. Wer Messbetrag und Zahllast bereits beim Erstellen der Erklärung sieht, kann die Rückstellung im Abschluss unmittelbar gegenprüfen, statt sie zu schätzen und im Folgejahr zu korrigieren. Das ist der praktische Grund, beide Schritte im selben System zu erledigen.

Häufige Fragen

Was kostet die Gewerbesteuererklärung beim Steuerberater?

Nach § 24 Abs. 1 Nr. 5 StBVV zwischen 1/10 und 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A, Gegenstandswert ist der Gewerbeertrag vor Verlustabzug mit einem Mindestwert von 8.000 €.

Was kostet sie bei Ihnen?

Erstellen, Rechnen und die amtliche Prüfung kosten nichts. Für die Abgabe werden einmalig 250 € berechnet, die erste Erklärung je Konto ist kostenlos.

Zahle ich auch bei Verlust?

Bei der Kanzlei ja, weil der Mindestgegenstandswert von 8.000 € unabhängig vom Ergebnis greift. Bei uns kostet nur die tatsächliche Abgabe etwas.

Gibt es ein Abonnement?

Nein. Das Steuer-Modul ist kostenlos; bezahlt wird ausschließlich die einzelne Abgabe.

Vom selben Anbieter: Jahresabschluss nach HGB – der komplette Leitfaden auf jahresabschluss.io.